Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist ein entscheidender Prozess zur erfolgreichen Rückführung von Mitarbeitenden nach längeren Krankheitsausfällen ins Arbeitsleben. Dieser Beitrag zeigt, wie Unternehmen den Prozess optimal gestalten können.
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist ein entscheidender Prozess, um Mitarbeitende nach längeren Krankheitsausfällen erfolgreich in das Arbeitsleben zurückzuführen. Dieser Beitrag beantwortet die wichtigsten Fragen rund um das BEM und zeigt auf, wie Unternehmen den Prozess optimal gestalten können.
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist ein strukturiertes Verfahren, das darauf abzielt, langzeiterkrankte Mitarbeitende wieder in den Arbeitsprozess zu integrieren. Ziel ist es, Fehlzeiten zu reduzieren, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und den Arbeitsplatz der Betroffenen langfristig zu sichern. Seit 2004 sind alle Arbeitgeber in Deutschland gesetzlich verpflichtet, ein BEM anzubieten, wenn Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen krankheitsbedingt ausfallen - unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten im Betrieb.
Ein BEM muss angeboten werden, wenn Mitarbeitende innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen arbeitsunfähig sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Krankheitszeiten am Stück oder über mehrere Episoden verteilt waren. Wichtig ist, dass das BEM im Einvernehmen mit der betroffenen Person durchgeführt wird. Die Teilnahme ist freiwillig, und Betroffene können das Angebot jederzeit ablehnen, ohne negative Konsequenzen befürchten zu müssen.
Die Initiative für ein BEM geht vom Arbeitgeber aus. Das BEM-Verfahren beginnt in der Regel mit einem Gespräch zwischen Mitarbeitenden und BEM-Verantwortlichen des Unternehmens. Hierbei können - mit dem Einverständnis der betroffenen Person - auch weitere Akteure wie der Betriebsrat oder Betriebsärzt:innen hinzugezogen werden. Ziel ist es, gemeinsam Maßnahmen zu erarbeiten, die die Rückkehr an den Arbeitsplatz erleichtern. Diese können technische Hilfsmittel, Anpassungen der Arbeitsumgebung oder flexible Arbeitszeiten umfassen.
Für jede:n Mitarbeiter:in sollte eine separate BEM-Akte erstellt und unabhängig von der regulären Personalakte aufbewahrt werden. In der Personalakte dürfen lediglich die Ablehnung, Zustimmung und getroffene Maßnahmen festgehalten werden.
Die Maßnahmen im Rahmen des BEM sind vielfältig und werden individuell auf die Bedürfnisse der Mitarbeitenden zugeschnitten. Häufig eingesetzte Maßnahmen sind:
Wenn ein Arbeitgeber kein BEM anbietet und es zu einer Kündigung wegen Krankheit kommt, kann dies rechtliche Konsequenzen haben. Arbeitsgerichte gehen in solchen Fällen häufig davon aus, dass die Kündigung nicht das letzte Mittel war und weisen sie als unverhältnismäßig zurück. Arbeitgeber müssen dann nachweisen, dass ein BEM keinen Erfolg gehabt hätte, was in der Praxis schwierig zu belegen ist.
Durch ein gut strukturiertes und individuell angepasstes BEM können Unternehmen nicht nur die Gesundheit und das Wohlbefinden ihrer Beschäftigten fördern, sondern auch deren langfristige Bindung und Produktivität sichern.
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist ein entscheidender Prozess, um Mitarbeitende nach längeren Krankheitsausfällen erfolgreich in das Arbeitsleben zurückzuführen. Dieser Beitrag beantwortet die wichtigsten Fragen rund um das BEM und zeigt auf, wie Unternehmen den Prozess optimal gestalten können.
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist ein strukturiertes Verfahren, das darauf abzielt, langzeiterkrankte Mitarbeitende wieder in den Arbeitsprozess zu integrieren. Ziel ist es, Fehlzeiten zu reduzieren, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und den Arbeitsplatz der Betroffenen langfristig zu sichern. Seit 2004 sind alle Arbeitgeber in Deutschland gesetzlich verpflichtet, ein BEM anzubieten, wenn Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen krankheitsbedingt ausfallen - unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten im Betrieb.
Ein BEM muss angeboten werden, wenn Mitarbeitende innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen arbeitsunfähig sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Krankheitszeiten am Stück oder über mehrere Episoden verteilt waren. Wichtig ist, dass das BEM im Einvernehmen mit der betroffenen Person durchgeführt wird. Die Teilnahme ist freiwillig, und Betroffene können das Angebot jederzeit ablehnen, ohne negative Konsequenzen befürchten zu müssen.
Die Initiative für ein BEM geht vom Arbeitgeber aus. Das BEM-Verfahren beginnt in der Regel mit einem Gespräch zwischen Mitarbeitenden und BEM-Verantwortlichen des Unternehmens. Hierbei können - mit dem Einverständnis der betroffenen Person - auch weitere Akteure wie der Betriebsrat oder Betriebsärzt:innen hinzugezogen werden. Ziel ist es, gemeinsam Maßnahmen zu erarbeiten, die die Rückkehr an den Arbeitsplatz erleichtern. Diese können technische Hilfsmittel, Anpassungen der Arbeitsumgebung oder flexible Arbeitszeiten umfassen.
Für jede:n Mitarbeiter:in sollte eine separate BEM-Akte erstellt und unabhängig von der regulären Personalakte aufbewahrt werden. In der Personalakte dürfen lediglich die Ablehnung, Zustimmung und getroffene Maßnahmen festgehalten werden.
Die Maßnahmen im Rahmen des BEM sind vielfältig und werden individuell auf die Bedürfnisse der Mitarbeitenden zugeschnitten. Häufig eingesetzte Maßnahmen sind:
Wenn ein Arbeitgeber kein BEM anbietet und es zu einer Kündigung wegen Krankheit kommt, kann dies rechtliche Konsequenzen haben. Arbeitsgerichte gehen in solchen Fällen häufig davon aus, dass die Kündigung nicht das letzte Mittel war und weisen sie als unverhältnismäßig zurück. Arbeitgeber müssen dann nachweisen, dass ein BEM keinen Erfolg gehabt hätte, was in der Praxis schwierig zu belegen ist.
Durch ein gut strukturiertes und individuell angepasstes BEM können Unternehmen nicht nur die Gesundheit und das Wohlbefinden ihrer Beschäftigten fördern, sondern auch deren langfristige Bindung und Produktivität sichern.