Die EU-Hinweisgeberrichtlinie ist eine Verordnung, die es Hinweisgebenden ermöglichen soll, Verstöße gegen geltendes EU-Recht über sichere Kanäle zu melden, ohne dabei Repressalien fürchten zu müssen. Auf diese Weise sollen Missstände schneller aufgedeckt und unterbunden werden.
Hinweisgebende:r ist, wer ein Fehlverhalten, das dem öffentlichen Interesse entgegensteht, beobachtet und an eine verantwortliche Stelle meldet. Hierzu gehören unter anderem Vorfälle, die eine Gefahr für die Umwelt, öffentliche Finanzen oder Gesundheit und die Verbrauchssicherheit darstellen.
Da sich die Vorschriften über viele Bereiche des privaten und beruflichen Lebens erstrecken, müssen Unternehmen und Organisationen verschiedener Größen und Formen Sorge für ihre Umsetzung tragen. Hierzu gehören:
Um den Schutz von Hinweisgebenden zu garantieren und die EU-Hinweisgeberrichtlinie erfolgreich umzusetzen, müssen Unternehmen und andere Organisationen bestimmte Bedingungen erfüllen. Sie müssen:
Die Einführung eines Hinweisgebersystems kann je nach Art und Größe des Unternehmens bzw. der Organisation ein komplexes Projekt darstellen und bedarf klarer Verantwortlichkeiten. Aus diesem Grund sollten geeignete Personen zum Erhalt und der Nachverfolgung der Meldungen ausgewählt werden. Verantwortliche Personen können sein:
Für eine gesetzeskonforme Umsetzung der EU-Hinweisgeberrichtlinie müssen Unternehmen und andere Organisationen ein System einführen, dass Meldungen schriftlich über ein Online-System, per Brief und/oder mündlich per Telefon oder ein Anrufbeantwortersystem ermöglicht.
Unabhängig vom gewählten Meldekanal ist es zwingend erforderlich, die Identität von Hinweisgebenden und Betroffenen jederzeit und ausnahmslos zu schützen.
Die Anzahl der Meldungen ist maßgeblich abhängig von der Größe des Unternehmens und davon, wie effektiv das Hinweisgebersystem durch interne Kommunikationmaßnahmen bekannt gemacht wird. Der Whistleblowing Report 2019 zeigt, dass mehr als die Hälfte der Unternehmen 2018 mindestens eine Meldung erhalten haben. Für Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden lag der Durchschnitt bei 65 Meldungen, für Unternehmen mit 20 bis 249 Mitarbeitenden bei 16 Meldungen pro Jahr.
Unternehmen und andere Organisationen müssen ihren Mitarbeitenden, Lieferanten, Dienstleistern und Geschäftspartnern die Informationen über den internen Meldeprozess leicht verständlich und zugänglich machen. Zudem müssen Informationen über alternative Meldewege, beispielsweise der Kontakt zu zuständigen Behörden, zur Verfügung gestellt werden.
Auch die DSGVO-konforme Verarbeitung personenbezogener Daten ist sicherzustellen: Auf der einen Seite müssen eingegangene Meldungen sicher aufbewahrt werden, sodass sie als Beweismaterial verwendet werden können. Auf der anderen Seite müssen entsprechende Löschfristen personenbezogener Daten eingehalten werden. Es lohnt sich daher, auf Lösungen zu setzen, die die Löschfristen automatisch beachten.
In der EU-Hinweisgeberrichtlinie sind Sanktionen im Falle einer nicht korrekten Umsetzung vorgesehen. Wenn Unternehmen und andere Organisationen das Melden von Verstößen behindern oder die Vertraulichkeit bzw. Identität der Hinweisgebenden nicht schützen, müssen sie mit Strafzahlungen rechnen. Wie hoch diese Sanktionen ausfallen, entscheidet der nationale Gesetzgeber.
Im Vergleich zu traditionellen Whistleblowing-Hotlines oder umständlichen Formular-Lösungen, entscheidest du dich mit Evermood für ein innovatives und flexibles System. Hier können Mitarbeitende nicht nur Verstöße melden, sondern sich mithilfe einer digitalen Wissensdatenbank informieren, um ihr Anliegen eigenständig besser einordnen und geeignete Handlungen ableiten zu können.
Das Besondere dabei ist, dass du die Compliance Themen jederzeit um weitere Themenfelder ergänzen kannst. Hierzu können unter anderem soziale Konflikte, Bedrohungsmanagement, gesundheitliche oder arbeitsmedizinische Anliegen gehören. Eine solche Themenerweiterung hat den Vorteil, dass künftig nicht mehrere Systeme für verschiedene Bereiche notwendig sind, sondern diese über eine zentrale Plattform gebündelt werden. Das verschlankt die technische Infrastruktur und optimiert die bereichsübergreifende Kollaboration und Dateneinheit. Auch die Kommunikation eines breiten Unterstützungsangebots an Mitarbeitende lässt sich einfacher und effektiver gestalten.
Für viele Mitarbeitende ist Compliance kein vertrautes Thema. Entsprechend solltest du darauf achten, die richtige Botschaft zu kommunizieren, damit das eingeführte Hinweisgebersystem tatsächlich genutzt wird. Wir setzen auf einfach verständliche Beispiele, die deinen Mitarbeitenden deutlich machen, dass es bei der Einführung des Systems darum geht, den Erhalt des Unternehmens und der Kultur zu gewährleisten und dass Hinweisgebende keine Repressalien fürchten müssen.
Die EU-Hinweisgeberrichtlinie ist für eine Vielzahl von Unternehmen und Bereichen verpflichtend und bringt mitunter bedeutsame Prozessänderungen mit sich. Nutze die Tipps in diesem Beitrag, um sie erfolgreich umzusetzen.
Die EU-Hinweisgeberrichtlinie ist eine Verordnung, die es Hinweisgebenden ermöglichen soll, Verstöße gegen geltendes EU-Recht über sichere Kanäle zu melden, ohne dabei Repressalien fürchten zu müssen. Auf diese Weise sollen Missstände schneller aufgedeckt und unterbunden werden.
Hinweisgebende:r ist, wer ein Fehlverhalten, das dem öffentlichen Interesse entgegensteht, beobachtet und an eine verantwortliche Stelle meldet. Hierzu gehören unter anderem Vorfälle, die eine Gefahr für die Umwelt, öffentliche Finanzen oder Gesundheit und die Verbrauchssicherheit darstellen.
Da sich die Vorschriften über viele Bereiche des privaten und beruflichen Lebens erstrecken, müssen Unternehmen und Organisationen verschiedener Größen und Formen Sorge für ihre Umsetzung tragen. Hierzu gehören:
Um den Schutz von Hinweisgebenden zu garantieren und die EU-Hinweisgeberrichtlinie erfolgreich umzusetzen, müssen Unternehmen und andere Organisationen bestimmte Bedingungen erfüllen. Sie müssen:
Die Einführung eines Hinweisgebersystems kann je nach Art und Größe des Unternehmens bzw. der Organisation ein komplexes Projekt darstellen und bedarf klarer Verantwortlichkeiten. Aus diesem Grund sollten geeignete Personen zum Erhalt und der Nachverfolgung der Meldungen ausgewählt werden. Verantwortliche Personen können sein:
Für eine gesetzeskonforme Umsetzung der EU-Hinweisgeberrichtlinie müssen Unternehmen und andere Organisationen ein System einführen, dass Meldungen schriftlich über ein Online-System, per Brief und/oder mündlich per Telefon oder ein Anrufbeantwortersystem ermöglicht.
Unabhängig vom gewählten Meldekanal ist es zwingend erforderlich, die Identität von Hinweisgebenden und Betroffenen jederzeit und ausnahmslos zu schützen.
Die Anzahl der Meldungen ist maßgeblich abhängig von der Größe des Unternehmens und davon, wie effektiv das Hinweisgebersystem durch interne Kommunikationmaßnahmen bekannt gemacht wird. Der Whistleblowing Report 2019 zeigt, dass mehr als die Hälfte der Unternehmen 2018 mindestens eine Meldung erhalten haben. Für Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden lag der Durchschnitt bei 65 Meldungen, für Unternehmen mit 20 bis 249 Mitarbeitenden bei 16 Meldungen pro Jahr.
Unternehmen und andere Organisationen müssen ihren Mitarbeitenden, Lieferanten, Dienstleistern und Geschäftspartnern die Informationen über den internen Meldeprozess leicht verständlich und zugänglich machen. Zudem müssen Informationen über alternative Meldewege, beispielsweise der Kontakt zu zuständigen Behörden, zur Verfügung gestellt werden.
Auch die DSGVO-konforme Verarbeitung personenbezogener Daten ist sicherzustellen: Auf der einen Seite müssen eingegangene Meldungen sicher aufbewahrt werden, sodass sie als Beweismaterial verwendet werden können. Auf der anderen Seite müssen entsprechende Löschfristen personenbezogener Daten eingehalten werden. Es lohnt sich daher, auf Lösungen zu setzen, die die Löschfristen automatisch beachten.
In der EU-Hinweisgeberrichtlinie sind Sanktionen im Falle einer nicht korrekten Umsetzung vorgesehen. Wenn Unternehmen und andere Organisationen das Melden von Verstößen behindern oder die Vertraulichkeit bzw. Identität der Hinweisgebenden nicht schützen, müssen sie mit Strafzahlungen rechnen. Wie hoch diese Sanktionen ausfallen, entscheidet der nationale Gesetzgeber.
Im Vergleich zu traditionellen Whistleblowing-Hotlines oder umständlichen Formular-Lösungen, entscheidest du dich mit Evermood für ein innovatives und flexibles System. Hier können Mitarbeitende nicht nur Verstöße melden, sondern sich mithilfe einer digitalen Wissensdatenbank informieren, um ihr Anliegen eigenständig besser einordnen und geeignete Handlungen ableiten zu können.
Das Besondere dabei ist, dass du die Compliance Themen jederzeit um weitere Themenfelder ergänzen kannst. Hierzu können unter anderem soziale Konflikte, Bedrohungsmanagement, gesundheitliche oder arbeitsmedizinische Anliegen gehören. Eine solche Themenerweiterung hat den Vorteil, dass künftig nicht mehrere Systeme für verschiedene Bereiche notwendig sind, sondern diese über eine zentrale Plattform gebündelt werden. Das verschlankt die technische Infrastruktur und optimiert die bereichsübergreifende Kollaboration und Dateneinheit. Auch die Kommunikation eines breiten Unterstützungsangebots an Mitarbeitende lässt sich einfacher und effektiver gestalten.
Für viele Mitarbeitende ist Compliance kein vertrautes Thema. Entsprechend solltest du darauf achten, die richtige Botschaft zu kommunizieren, damit das eingeführte Hinweisgebersystem tatsächlich genutzt wird. Wir setzen auf einfach verständliche Beispiele, die deinen Mitarbeitenden deutlich machen, dass es bei der Einführung des Systems darum geht, den Erhalt des Unternehmens und der Kultur zu gewährleisten und dass Hinweisgebende keine Repressalien fürchten müssen.
Die EU-Hinweisgeberrichtlinie ist für eine Vielzahl von Unternehmen und Bereichen verpflichtend und bringt mitunter bedeutsame Prozessänderungen mit sich. Nutze die Tipps in diesem Beitrag, um sie erfolgreich umzusetzen.