Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen (GBU Psyche) spielt beim Abbau psychischer Belastungen eine zentrale Rolle. Erfahre alles über die GBU Psyche.
Die mentale Gesundheit der Mitarbeitenden ist ein entscheidender Faktor für den Erfolg eines Unternehmens. Doch gerade aktuell ist diese gefährdet. So zeigt der Workplace Insights Report von 2024, dass 49 % der Beschäftigten über (sehr) hohe emotionale Belastungen am Arbeitsplatz berichten.
Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen (GBU Psyche) spielt beim Abbau solcher Belastungen eine zentrale Rolle. Doch was genau ist die GBU Psyche, wie wird sie umgesetzt und warum ist sie so wichtig? In diesem Beitrag beantworten wir die häufigsten Fragen rund um die GBU Psyche.
Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen (GBU Psyche) ist ein Verfahren, um psychische Gesundheitsgefährdungen am Arbeitsplatz zu erkennen und zu minimieren.
Angesichts von rund 132 Millionen Arbeitsunfähigkeitstagen pro Jahr aufgrund psychischer Erkrankungen und der rasant steigenden Zahl psychisch bedingter Frühverrentungen ist die GBU Psyche von großer Bedeutung. Unternehmen müssen Maßnahmen ergreifen, um die psychischen Belastungen ihrer Mitarbeitenden zu verringern und somit sowohl die Gesundheit der Beschäftigten als auch den wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens zu sichern.
Nachdem im Arbeitsgesetz vorher nur physische Belastungsfaktoren berücksichtigt wurden, ist auch die GBU Psyche seit 2013 gesetzlich für alle Arbeitgeber verpflichtend. Diese Änderung verdeutlicht noch einmal, dass eine Trennung von physischen und psychischen Belastungsfaktoren im ganzheitlichen Arbeitsschutz nicht möglich ist. Das bedeutet, dass alle Unternehmen unabhängig von ihrer Größe die psychischen Belastungen ihrer Beschäftigten ermitteln und entsprechende Maßnahmen ergreifen müssen.
Die GBU Psyche ist seit 2013 Pflicht und wird präventiv durchgeführt, um potenzielle psychische Belastungen frühzeitig zu erkennen sowie entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Sie dient als Grundlage, arbeitsbedingte Gefahren für die mentale Gesundheit zu vermeiden.
Das Arbeitsschutzgesetz sieht eine regelmäßige Überprüfung der psychischen Belastungen vor, da sich die Arbeitsbedingungen und Belastungsfaktoren ständig ändern können. Es wird empfohlen, die GBU Psyche alle zwei bis drei Jahre durchzuführen. In besonderen Situationen, wie z.B. bei kritischen Rückmeldungen von Mitarbeitenden, dem Auftreten von Berufskrankheiten oder hohen Fehlzeiten, sollte eine frühere Überprüfung erfolgen.
Die zu untersuchenden Arbeitsbedingungen und die daraus potenziell entstehenden gesundheitlichen Risiken durch psychische Belastungen können variieren — abhängig von der Branche, dem Unternehmen, dem Arbeitsplatz und der Art der ausgeübten Tätigkeit. Psychischen Belastungsfaktoren können unter anderem in folgenden Bereichen auftreten:
Bei der Identifikation und Beurteilung psychischer Gefährdungen sollte der Arbeitgeber Prioritäten setzen und die Beschäftigten aktiv einbeziehen. Wichtig ist jedoch, dass keine Einzelfallbetrachtung erfolgt, sondern Gefährdungen ermittelt und beurteilt werden, die alle Beschäftigten an einem Arbeitsplatz betreffen können. So stellt der Arbeitgeber sicher, dass nicht die individuelle Belastung oder Wahrnehmung einzelner Personen im Vordergrund steht, sondern die psychischen Belastungen, die durch betriebliche Organisationsstrukturen oder Kommunikationsprozesse für alle Beschäftigten entstehen können.
Die Umsetzung einer GBU Psyche ist flexibel und sollte an die spezifischen Bedürfnisse und Strukturen des Unternehmens angepasst werden. Im Folgenden sind einige Schritte aufgeführt, die befolgt werden können:
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Eine GBU Psyche kann von einer internen Arbeitsgruppe durchgeführt werden, die aus Vertreter:innen wichtiger Bereiche wie der Geschäftsleitung, HR, dem Betriebsrat, dem Arbeitsschutz und den Führungskräften besteht. Diese Arbeitsgruppe muss dann ein geeignetes quantitatives oder qualitatives Analyseinstrument bestimmen.
Quantitative Instrumente sind standardisiert und relativ klar strukturiert. Die Beschäftigten beantworten eine Reihe vorgegebener Fragen, typischerweise in Form eines Fragebogens (Mitarbeiterbefragung) mit klar definierten Antwortmöglichkeiten. Solche Instrumente dienen immer nur einem groben Screening.
Im Gegensatz dazu sind qualitative Instrumente offen, partizipativ und wenig bis gar nicht vorstrukturiert. Dabei werden Einzelpersonen oder kleine Gruppen zu Belastungen und Gefährdungen am Arbeitsplatz befragt. Es werden lediglich wenige offene Fragen gestellt, sodass die Beschäftigten ihre Ansichten und Erfahrungen zu den Belastungen und Gefährdungen am Arbeitsplatz frei äußern können.
Es ist wichtig, dass alle erforderlichen Fachkenntnisse vorliegen und der Datenschutz gewährleistet ist. Alternativ kann auch ein externer Dienstleister hinzugezogen werden, der Erfahrung in der Umsetzung einer GBU Psyche hat.
Durch die regelmäßige Durchführung und Aktualisierung der GBU Psyche können Unternehmen nicht nur rechtliche Konsequenzen vermeiden, sondern auch das Wohlbefinden und die Produktivität ihrer Mitarbeitenden nachhaltig verbessern.
Die mentale Gesundheit der Mitarbeitenden ist ein entscheidender Faktor für den Erfolg eines Unternehmens. Doch gerade aktuell ist diese gefährdet. So zeigt der Workplace Insights Report von 2024, dass 49 % der Beschäftigten über (sehr) hohe emotionale Belastungen am Arbeitsplatz berichten.
Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen (GBU Psyche) spielt beim Abbau solcher Belastungen eine zentrale Rolle. Doch was genau ist die GBU Psyche, wie wird sie umgesetzt und warum ist sie so wichtig? In diesem Beitrag beantworten wir die häufigsten Fragen rund um die GBU Psyche.
Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen (GBU Psyche) ist ein Verfahren, um psychische Gesundheitsgefährdungen am Arbeitsplatz zu erkennen und zu minimieren.
Angesichts von rund 132 Millionen Arbeitsunfähigkeitstagen pro Jahr aufgrund psychischer Erkrankungen und der rasant steigenden Zahl psychisch bedingter Frühverrentungen ist die GBU Psyche von großer Bedeutung. Unternehmen müssen Maßnahmen ergreifen, um die psychischen Belastungen ihrer Mitarbeitenden zu verringern und somit sowohl die Gesundheit der Beschäftigten als auch den wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens zu sichern.
Nachdem im Arbeitsgesetz vorher nur physische Belastungsfaktoren berücksichtigt wurden, ist auch die GBU Psyche seit 2013 gesetzlich für alle Arbeitgeber verpflichtend. Diese Änderung verdeutlicht noch einmal, dass eine Trennung von physischen und psychischen Belastungsfaktoren im ganzheitlichen Arbeitsschutz nicht möglich ist. Das bedeutet, dass alle Unternehmen unabhängig von ihrer Größe die psychischen Belastungen ihrer Beschäftigten ermitteln und entsprechende Maßnahmen ergreifen müssen.
Die GBU Psyche ist seit 2013 Pflicht und wird präventiv durchgeführt, um potenzielle psychische Belastungen frühzeitig zu erkennen sowie entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Sie dient als Grundlage, arbeitsbedingte Gefahren für die mentale Gesundheit zu vermeiden.
Das Arbeitsschutzgesetz sieht eine regelmäßige Überprüfung der psychischen Belastungen vor, da sich die Arbeitsbedingungen und Belastungsfaktoren ständig ändern können. Es wird empfohlen, die GBU Psyche alle zwei bis drei Jahre durchzuführen. In besonderen Situationen, wie z.B. bei kritischen Rückmeldungen von Mitarbeitenden, dem Auftreten von Berufskrankheiten oder hohen Fehlzeiten, sollte eine frühere Überprüfung erfolgen.
Die zu untersuchenden Arbeitsbedingungen und die daraus potenziell entstehenden gesundheitlichen Risiken durch psychische Belastungen können variieren — abhängig von der Branche, dem Unternehmen, dem Arbeitsplatz und der Art der ausgeübten Tätigkeit. Psychischen Belastungsfaktoren können unter anderem in folgenden Bereichen auftreten:
Bei der Identifikation und Beurteilung psychischer Gefährdungen sollte der Arbeitgeber Prioritäten setzen und die Beschäftigten aktiv einbeziehen. Wichtig ist jedoch, dass keine Einzelfallbetrachtung erfolgt, sondern Gefährdungen ermittelt und beurteilt werden, die alle Beschäftigten an einem Arbeitsplatz betreffen können. So stellt der Arbeitgeber sicher, dass nicht die individuelle Belastung oder Wahrnehmung einzelner Personen im Vordergrund steht, sondern die psychischen Belastungen, die durch betriebliche Organisationsstrukturen oder Kommunikationsprozesse für alle Beschäftigten entstehen können.
Die Umsetzung einer GBU Psyche ist flexibel und sollte an die spezifischen Bedürfnisse und Strukturen des Unternehmens angepasst werden. Im Folgenden sind einige Schritte aufgeführt, die befolgt werden können:
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Eine GBU Psyche kann von einer internen Arbeitsgruppe durchgeführt werden, die aus Vertreter:innen wichtiger Bereiche wie der Geschäftsleitung, HR, dem Betriebsrat, dem Arbeitsschutz und den Führungskräften besteht. Diese Arbeitsgruppe muss dann ein geeignetes quantitatives oder qualitatives Analyseinstrument bestimmen.
Quantitative Instrumente sind standardisiert und relativ klar strukturiert. Die Beschäftigten beantworten eine Reihe vorgegebener Fragen, typischerweise in Form eines Fragebogens (Mitarbeiterbefragung) mit klar definierten Antwortmöglichkeiten. Solche Instrumente dienen immer nur einem groben Screening.
Im Gegensatz dazu sind qualitative Instrumente offen, partizipativ und wenig bis gar nicht vorstrukturiert. Dabei werden Einzelpersonen oder kleine Gruppen zu Belastungen und Gefährdungen am Arbeitsplatz befragt. Es werden lediglich wenige offene Fragen gestellt, sodass die Beschäftigten ihre Ansichten und Erfahrungen zu den Belastungen und Gefährdungen am Arbeitsplatz frei äußern können.
Es ist wichtig, dass alle erforderlichen Fachkenntnisse vorliegen und der Datenschutz gewährleistet ist. Alternativ kann auch ein externer Dienstleister hinzugezogen werden, der Erfahrung in der Umsetzung einer GBU Psyche hat.
Durch die regelmäßige Durchführung und Aktualisierung der GBU Psyche können Unternehmen nicht nur rechtliche Konsequenzen vermeiden, sondern auch das Wohlbefinden und die Produktivität ihrer Mitarbeitenden nachhaltig verbessern.