Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist ein zentrales Thema im Arbeitsrecht und betrifft sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmende. In diesem Beitrag erfährst du alles, was du über die Lohnfortzahlung bei Krankheit wissen solltest.
Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist ein zentrales Thema im Arbeitsrecht und betrifft sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmende. In diesem Beitrag erfährst du alles, was du über die Lohnfortzahlung bei Krankheit wissen solltest.
Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bezieht sich auf die gesetzliche Verpflichtung des Arbeitgebers, das Gehalt von Arbeitnehmenden für einen bestimmten Zeitraum weiterzuzahlen, wenn diese aufgrund einer Krankheit arbeitsunfähig sind. Dies ist im Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) geregelt. Die Regelungen gelten für alle Beschäftigten, unabhängig davon, ob sie in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis stehen oder nicht.
Anspruch auf Lohnfortzahlung haben alle Arbeitnehmenden, die aufgrund einer Krankheit arbeitsunfähig sind und bereits mindestens vier Wochen ununterbrochen im Unternehmen beschäftigt sind. Dies umfasst auch:
Der Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht für bis zu sechs Wochen (42 Kalendertage). Diese Frist beginnt am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit. Endet die Arbeitsunfähigkeit vor Ablauf dieser Frist und tritt später erneut dieselbe Krankheit auf, wird die zuvor abgelaufene Zeit auf die sechs Wochen angerechnet, es sei denn, zwischen den beiden Erkrankungen liegen mindestens sechs Monate.
Ein Arbeitnehmer erkrankt am 1. Juli und bleibt bis zum 5. August arbeitsunfähig. Vom 10. bis 14. Juli wird der Betrieb bestreikt. Der Arbeitgeber zahlt vom 1. bis 9. Juli und wieder ab dem 15. Juli Entgeltfortzahlung. Während des Streiks besteht kein Anspruch auf Lohnfortzahlung, da die Arbeitsunfähigkeit nicht die alleinige Ursache für den Arbeitsausfall ist.
Nach Ablauf der sechs Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber übernimmt die Krankenkasse die Zahlung eines Krankengeldes. Diese Regelung tritt in Kraft, um sicherzustellen, dass Arbeitnehmende während längerer Krankheitsperioden finanziell abgesichert sind. Die Höhe des Krankengeldes beträgt 70 % des Bruttoverdienstes, jedoch maximal 90 % des Nettoverdienstes.
Tritt innerhalb von zwölf Monaten dieselbe Krankheit erneut auf und führen diese Krankheitsepisoden zu Arbeitsunfähigkeit, wird die vorherige Arbeitsunfähigkeit auf den Entgeltfortzahlungsanspruch angerechnet. Besteht jedoch zwischen zwei Episoden der Arbeitsunfähigkeit eine Zeitspanne von mindestens sechs Monaten, beginnt ein neuer Anspruch auf sechs Wochen Entgeltfortzahlung.
Wenn eine beschäftigte Person jedoch nacheinander wegen verschiedener Krankheiten arbeitsunfähig wird, besteht für jede Erkrankung ein Anspruch auf bis zu sechs Wochen Entgeltfortzahlung. Dies gilt auch dann, wenn die zweite Erkrankung unmittelbar nach dem Ende der ersten Arbeitsunfähigkeit auftritt.
Da Arbeitgeber die Diagnose nicht kennen, können sie die Zusammenhänge der Arbeitsunfähigkeiten nicht selbst feststellen. Diese Information gibt die Krankenkasse auf Anfrage weiter, wobei der Datenschutz strikt eingehalten wird. Arbeitgeber erhalten keine Hinweise auf die Art der Erkrankung.
Arbeitnehmende sind verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Eine ärztliche Bescheinigung muss spätestens am vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit vorgelegt werden. Der Arbeitgeber kann jedoch auch eine frühere Vorlage verlangen. Bei einer Verlängerung der Arbeitsunfähigkeit muss eine neue Bescheinigung vorgelegt werden.
Erkrankt eine Arbeitnehmerin also am Montag, muss die ärztliche Bescheinigung spätestens am Donnerstag vorgelegt werden. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Feiertag, verlängert sich die Frist bis zum nächsten Arbeitstag.
Langzeitausfälle können erhebliche finanzielle und organisatorische Belastungen für Unternehmen darstellen. Mit einer durchschnittlichen Ausfalldauer von knapp 33 Tagen je Erkrankung führen sie zu Kosten von rund 9.900 Euro je Krankheitsfall. Mit Evermood kannst du die Gesundheit und das Wohlbefinden deiner Mitarbeitenden proaktiv fördern und so Langzeitausfällen vorbeugen. Mehr erfahren.
Bei der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gibt es besondere Regelungen für verschiedene Situationen:
Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist ein wichtiger Schutzmechanismus für Beschäftigte, der finanzielle Einbußen bei Krankheit minimiert. Arbeitgeber sollten die gesetzlichen Regelungen genau kennen und umsetzen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden und ein faires Arbeitsumfeld zu schaffen.
Für weitere detaillierte Informationen und konkrete Beispiele steht dir das Beratungsblatt zur Entgeltfortzahlung bei Krankheit der TK zur Verfügung.
Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist ein zentrales Thema im Arbeitsrecht und betrifft sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmende. In diesem Beitrag erfährst du alles, was du über die Lohnfortzahlung bei Krankheit wissen solltest.
Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bezieht sich auf die gesetzliche Verpflichtung des Arbeitgebers, das Gehalt von Arbeitnehmenden für einen bestimmten Zeitraum weiterzuzahlen, wenn diese aufgrund einer Krankheit arbeitsunfähig sind. Dies ist im Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) geregelt. Die Regelungen gelten für alle Beschäftigten, unabhängig davon, ob sie in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis stehen oder nicht.
Anspruch auf Lohnfortzahlung haben alle Arbeitnehmenden, die aufgrund einer Krankheit arbeitsunfähig sind und bereits mindestens vier Wochen ununterbrochen im Unternehmen beschäftigt sind. Dies umfasst auch:
Der Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht für bis zu sechs Wochen (42 Kalendertage). Diese Frist beginnt am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit. Endet die Arbeitsunfähigkeit vor Ablauf dieser Frist und tritt später erneut dieselbe Krankheit auf, wird die zuvor abgelaufene Zeit auf die sechs Wochen angerechnet, es sei denn, zwischen den beiden Erkrankungen liegen mindestens sechs Monate.
Ein Arbeitnehmer erkrankt am 1. Juli und bleibt bis zum 5. August arbeitsunfähig. Vom 10. bis 14. Juli wird der Betrieb bestreikt. Der Arbeitgeber zahlt vom 1. bis 9. Juli und wieder ab dem 15. Juli Entgeltfortzahlung. Während des Streiks besteht kein Anspruch auf Lohnfortzahlung, da die Arbeitsunfähigkeit nicht die alleinige Ursache für den Arbeitsausfall ist.
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Tritt innerhalb von zwölf Monaten dieselbe Krankheit erneut auf und führen diese Krankheitsepisoden zu Arbeitsunfähigkeit, wird die vorherige Arbeitsunfähigkeit auf den Entgeltfortzahlungsanspruch angerechnet. Besteht jedoch zwischen zwei Episoden der Arbeitsunfähigkeit eine Zeitspanne von mindestens sechs Monaten, beginnt ein neuer Anspruch auf sechs Wochen Entgeltfortzahlung.
Wenn eine beschäftigte Person jedoch nacheinander wegen verschiedener Krankheiten arbeitsunfähig wird, besteht für jede Erkrankung ein Anspruch auf bis zu sechs Wochen Entgeltfortzahlung. Dies gilt auch dann, wenn die zweite Erkrankung unmittelbar nach dem Ende der ersten Arbeitsunfähigkeit auftritt.
Da Arbeitgeber die Diagnose nicht kennen, können sie die Zusammenhänge der Arbeitsunfähigkeiten nicht selbst feststellen. Diese Information gibt die Krankenkasse auf Anfrage weiter, wobei der Datenschutz strikt eingehalten wird. Arbeitgeber erhalten keine Hinweise auf die Art der Erkrankung.
Arbeitnehmende sind verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Eine ärztliche Bescheinigung muss spätestens am vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit vorgelegt werden. Der Arbeitgeber kann jedoch auch eine frühere Vorlage verlangen. Bei einer Verlängerung der Arbeitsunfähigkeit muss eine neue Bescheinigung vorgelegt werden.
Erkrankt eine Arbeitnehmerin also am Montag, muss die ärztliche Bescheinigung spätestens am Donnerstag vorgelegt werden. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Feiertag, verlängert sich die Frist bis zum nächsten Arbeitstag.
Langzeitausfälle können erhebliche finanzielle und organisatorische Belastungen für Unternehmen darstellen. Mit einer durchschnittlichen Ausfalldauer von knapp 33 Tagen je Erkrankung führen sie zu Kosten von rund 9.900 Euro je Krankheitsfall. Mit Evermood kannst du die Gesundheit und das Wohlbefinden deiner Mitarbeitenden proaktiv fördern und so Langzeitausfällen vorbeugen. Mehr erfahren.
Bei der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gibt es besondere Regelungen für verschiedene Situationen:
Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist ein wichtiger Schutzmechanismus für Beschäftigte, der finanzielle Einbußen bei Krankheit minimiert. Arbeitgeber sollten die gesetzlichen Regelungen genau kennen und umsetzen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden und ein faires Arbeitsumfeld zu schaffen.
Für weitere detaillierte Informationen und konkrete Beispiele steht dir das Beratungsblatt zur Entgeltfortzahlung bei Krankheit der TK zur Verfügung.